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AGB

GESCHAFTSBEDIENGUNGEN
    
Allgemeine geschäftsbedingungen 
(Privatunterkunft) 

Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anweisungen über die Reise sind ein Bestandteil des Vertrags beziehungsweise des Vouchers für die Leistungen, die zwischen dem Vereinbarer der Reise (im weiteren Text: der Reisende) und abgeschlossen wurden Brana tours Agentur, Ivana Lenkovića 10/1, Senj (im weiterem Text: Brana tours und die Agentur) . Alle Daten und Bedingungen im Programm und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine Verpflichtung sowohl für die Agentur als auch für den Reisenden dar, falls es im Vertrag nicht anders definiert wurde. 

Abschluss des Reisevertrages 

Die Reiseanmeldung kann von volljährigen Personen schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online bei Brana tours  vorgenommen werden. 

Bei der Buchung ist der Reisende verpflichtet, alle Daten, die für das Buchungsverfahren erforderlich sind, zu verschaffen. 

Falls ein Objekt nicht verfügbar ist, kann Brana tours dem Kunden eine oder mehrere entsprechende Alternativen anbieten. 

Bei der Durchführung der Buchung bestätigt der Reisende, dass er mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Erbringen der Leistung der Reisen, welche er im Voraus aufmerksam durchgelesen hat, bekannt geworden ist und dass er diese vollständig akzeptiert. 

Buchung und Einzahlung 

Für die Buchung ist eine Anzahlung in Abhängigkeit von dem gewählten Zahlungsmodell erforderlich und der Restbetrag wird spätestens 21 Tage vor dem Beginn der Leistung bezahlt, außer wenn in den Geschäftsbedingungen nicht anders steht. Alle Bankkosten und zusätzliche Kosten werden vom Klienten beglichen. 

Die Anzahlung beträgt 50% des Reisepreises und ist umgehend nach der schriftlichen Buchungsbestätigung zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. 
Die Restzahlung beträgt 50 % des Reisepreises. Die Fälligkeit der Restzahlung ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen. 

Bei Buchungen, die ab dem 42. Tag vor Reisebeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist der volle Reisepreis sofort fällig. 

Bei nicht fristgerechtem Eingang der Anzahlung oder der Restzahlung, bzw. der gesamten Mietsumme bei kurzfristigen Buchungen, kann Brana tours die Leistungen verweigern. Außerdem kann Brana tours nach Mahnung und Fristsetzung den Vertrag kündigen. Der Veranstalter kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend der unter Punkt Veränderungs- und Kündigungsrecht des Reisenden, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. 

Gegen Zahlung des restlichen Reisepreises bzw. der gesamten Mietsumme, wird dem Kunden der Reisgutschein zugeschickt. Der Reisegutschein weist Sie gegenüber dem betreuenden Reisebüro oder dem Schlüsselhalter vor Ort (Rezeption, Hausverwalter), bzw. dem Hotel oder der Ferienanlage als Mieter aus. Dieser enthält eine Wegbeschreibung zum betreuenden Reisebüro oder zum gebuchten Objekt, deren Adresse und Telefonnummern und die Check-In-Zeiten. Der Kunde sollte beachten, dass die restlichen Reiseunterlagen erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt werden. 

Leistungspreis 

Der Leistungspreis schließt die grundlegende Leistung ein, wie es für die bestimmte Unterkunftseinheit aus der Buchung beschrieben wurde. Besondere Leistungen sind solche, die in dem Unterkunftspreis nicht eingeschlossen sind (in der Beschreibung der Unterkunft gekennzeichnet durch den Ausdruck oder zusätzliche Leistungen, die auf Grund vorheriger Bestellung realisierbar sind), und die deshalb vom Reisenden gesondert bezahlt werden. Diese Leistungen sollen bei der Buchung verlangt werden. 

Die Leistungspreise werden in EUR angegeben. Die Agentur behält sich das Recht vor, die veröffentlichten Preise zu verändern. Die Agentur garantiert dem Reisenden, der die Anzahlung für eine bestimmte Buchung bereits getätigt hat, den Unterkunftspreis, der in der Kalkulation auf Grund deren die Anzahlung gemacht wurde, genannt wurde. Falls die Preisveränderung vor der Tätigung der Anzahlung stattfindet, verpflichtet sich die Agentur dazu, den Reisenden von der Preisveränderung zu benachrichtigen. Die Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass die Agentur das Recht hat, spätestens bis 20 Tage vor dem Beginn der Reise zu erhöhen, wenn nach der Bestätigung der Buchung zu Wechselkursänderungen der vereinbarten Währung, zur Erhöhung der Kosten des Transports, inkl. Treibstoffkosten oder zur Erhöhung der Taxen für bestimmte Leistungen (in Flughäfen und anderen Häfen u.ä.), die den Preis der Reise beeinflussen und die der Agentur nicht bekannt waren und nicht bekannt sein konnten. Falls die Erhöhung des vereinbarten Preises mehr als 10 % beträgt, hat der Reisende das Recht, die Buchung zu kündigen, wobei ihm der eingezahlte Betrag zurückerstattet wird, er hat aber kein Recht auf einen Schadenersatz. 

Alle Preise, die in unseren Angeboten und Programmen angeführt werden, basieren sich auf den Verträgen mit unseren Partnern und müssen nicht den Preisen entsprechen, die vor Ort im Objekt, in dem der Reisende untergebracht wird veröffentlicht werden, so dass ein eventueller Unterschied zwischen den Preisen kein Basis für eine Reklamation sein kann. 

Falls die gebuchte Unterkunftseinheit von mehreren Personen genutzt wird, als es in den Reisedokumenten (im Voucher) angegeben ist, hat der Leistungserbringer das Recht, den nicht angemeldeten Reisenden die Leistung zu entziehen oder aber alle Reisenden anzunehmen, sofern für die nicht angemeldeten Reisenden eine Zuzahlung vor Ort getätigt wird. 

Ortstaxe 

Der Reisende ist verpflichtet, im Einklang mit dem gültigen Gesetz über die Ortstaxe der Republik Kroatien, die Ortstaxe gleichzeitig mit dem Bezahlen der Unterkunft zu bezahlen. Die Ortstaxe, die durch das Gesetz über die Ortstaxe der Republik Kroatien vorgeschrieben wurde, beträgt von HRK 2,00 bis HRK 7,00 pro Person und pro Tag für Erwachsene. Jugendliche zwischen dem 12. und dem 18. Lebensjahr haben das Recht auf eine Ermäßigung von 50% auf diese Beträge und Kinder bis zum 12. Geburtstag bezahlen keine Ortstaxe. Der Betrag der Ortstaxe wird auf der Kalkulation der Reservierung angegeben. 

Falls ein bestimmter Staat (zum Beispiel Österreich) ein Gesetz hat, auf Grund dessen die Ortstaxe vor Ort bezahlt werden soll, wird der Betrag der Ortstaxe auf der Kalkulation nicht angegeben und der Reisende ist verpflichtet, diesen Betrag nach der Anreise zu bezahlen. Falls es sich um eine Auslandsreise handelt, wird die Ortstaxe vom Gesetz des jeweiligen Staat unterlegt. 

Pflichten von Brana tours 

Brana tours ist verpflichtet, sich mit gehöriger Sorgfalt über die Erbringungder Dienstleistungen und über die Auswahl der Dienstleistungserbringer sowieüber Rechte und Interessen der Reisenden zu kümmern. 

Brana tours istverpflichtet, dem Reisenden alle vereinbarten Dienstleistungen zu erbringensowie für alle nicht erbrachten Leistungen und Teile der Leistungen eine Erklärung zu geben. 

Brana tours verpflichtet sich, alle angeführten Pflichten aus Reiseprogrammen komplett und auf die oben beschriebene Weise, außer im Falle von höherer Gewalt und außerordentlichen Umständen, zu erfüllen. Falls möglich, wird Brana tours auch im Falle von höherer Gewalt undaußerordentlichen Umständen eine Ersatzlösung anbieten. Brana tours ist nichtverpflichtet, solche Dienstleistungen zu erbringen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht angegeben sind. 

Pflichten des Reisenden 

Der Reisende ist verpflichtet: 

  • Gültige Reisedokumente
  • Respekt und Einhaltung aller Zoll-und Devisen-Vorschriften des Ziellandes 
  • Respekt und Einhaltung aller Zoll-und Devisen-Vorschriften sowie die Gesetze und andere Vorschriften der Republik Kroatien sowie anderen Ländern, durch die er / sie durch oder wohnt in. Im Falle der Gast nicht in der Lage ist, die Reise als Ergebnis, dass in direkter Verstoß gegen diese Vorschriften, der Reisende ist verantwortlich für alle damit verbundenen Kosten 
  • die Bestätigung und die Dokumentation der Impfung gegen die Krankheiten, wie in einigen Ländern 
  • Einhaltung von Regeln für die Unterkunft Einheiten sowie Zusammenarbeit mit dem Dienstleister in einem gut gemeinten Art und Weise 
  • bei der Ankunft am Zielort, die Diensteanbieter mit dem Nachweis über die bezahlte Dienstleistung (Gutschein per E-Mail) 
  • fragen, ob er / sie ein Visum für das Zielland sowie Nachbarländern 

Wenn der Gast sich nicht an diese Vorschriften, er / sie wird verantwortlich gemacht werden für Kosten oder Schäden. Mit der Bestätigung einer Reservierung, der Gast hat sich bereit erklärt, um den Dienstleister vor Ort für alle möglichen Schäden, die durch seine eigene Fahrlässigkeit. 

Das Ferienhaus darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden. 

Der Mieter muss die Hausregeln des Parkes beachten, die im Haus ausliegen bzw. an der Rezeption erhältlich sind. Hierzu gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten.
 
Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt, das Haus ist jedoch besenrein zu verlassen, die Mülleimer entleert, ebenso Spülmaschine ausgeräumt und Wasserkocher entleert.
 
Veränderungs- und Kündigungsrecht des Reisenden 

Wenn der Reisende die auf Grund seines Antrags erfolgte Buchung verändern oder kündigen möchte, dann muss dies schriftlich (per E-Mail oder Fax) geschehen. Unter Veränderung ist die Veränderung der Personenzahl, des Namens der Personen, die die Unterkunftsleistung nutzen sollen, des Anfangs- und/oder des Enddatums der Leistungsnutzung spätestens 30 Tage vor Beginn der Leistung zu verstehen. Die erste Buchungsänderung wird kostenlos durchgeführt, falls dies möglich ist, ohne weitere Kosten zu verursachen. Für jede weitere Buchungsänderung sind Änderungskosten im Betrag von EUR 50,00 pro Änderung zu bezahlen. Für den Fall, dass eine Veränderung der Buchung nicht möglich ist und der Gast deswegen von einer bereits bestätigten Buchung zurücktritt, gelten die unten genannten Bedingungen für die Buchungskündigung. 

Eine Veränderung der Unterkunftseinheit und jede Veränderung innerhalb 30 Tage vor dem Beginn der Buchung und im Laufe der Nutzung der Buchung wird als Kündigung der Buchung betrachtet. 

Für die Kündigung einer fix bestätigten Buchung für Villa, stellt das Datum des Erhalts der schriftlichen Kündigung in der Arbeitszeit der Agentur die Grundlage für die Berechnung der Kündigungskosten dar im Falle des Erhaltes der schriftlichen Kündigung außerhalb der Arbeitszeit der Agentur, wird als Datum der Kündigung der nächste Arbeitstag genommen. 

  • bis zu 60 Tagen vor der Abreise 25% des Gesamtpreises und mindestens 50,00 € pro Buchung,
  • zwischen 59 und 35 Tagen vor der Abreise 40% des Gesamtpreises 
  • zwischen 34 und 15 Tagen vor der Abreise 60% des Gesamtpreises 
  • zwischen 14 und 6 Tagen vor der Abreise 80% des Gesamtpreises 
  • zwischen 5 Tagen u einem Tag vor der Abreise sowie am Tag oder nach dem Tag der Abreise 100% des Gesamtpreises. 

Falls der Reisende,der eine Buchung kündigt, einen anderen Reisenden für die gleiche Buchungfindet, berechnet Brana tours nur die dadurch entstandenen Kosten. Bei der Kündigung aller Reisepakete werden dem Reisenden Visakosten sowie Kosten für die Besorgung anderer Reisedokumente nicht zurückerstattet. 

Der neue Benutzer der Buchung übernimmt alle Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Falls der Reisende es nicht schafft, in die gebuchte Unterkunft bis zur Mitternacht am Tag des Beginns der Leistung anzukommen und falls er die Agentur oder den Leistungserbringer davon nicht benachrichtigt, wird die Buchung für gekündigt gehalten und die Kündigungskosten werden nach den oben genannten Bedingungen abgerechnet.

Falls der Reisendedie Reise wegen Wetterbedingungen verkürzt oder absagt, wird Brana tours dieoben angeführten Kündigungskosten berechnen. In solchem Fall werdennachträgliche Reklamationen nicht in Betracht genommen. 

Die Agentur erstattet dem Reisenden die durch das Anschaffen der Reisedokumente oder der Visen verursachten Kosten, die mit einer Buchung verbunden sind, die seitens des Reisenden gekündigt wird nicht zurück. 

Veränderungs-und Kündigungsrecht der Agentur 

Die Agentur behält sich das Recht vor, eine Buchung zu verändern, falls außergewöhnliche Umstände vorkommen, die nicht abgesehen, vermieden oder abgewendet werden können ( im Fall einer höheren Gewalt, Krankheit oder Tod des Vermieters oder seiner engsten Familie; in sonderfälligen Umständen, welche nicht absehbar und auch nicht abwendbar sind, wie Naturkatastrophen (Erdbeben, Flut, Brand, Dürre); Krieg, Streik, Terrorismus, Einschränkung (Mobilisation, Staatsausgangsverbot), welche vom Staat ausgestellt sind.). Eine gebuchte Unterkunft kann nur bei vorhergehender Benachrichtigung des Reisenden ersetzt werden, und zwar nur mit einer Unterkunft der gleichen oder einer höheren Kategorie und zum Unterkunftspreis, auf Grund dessen der Reisende die Buchung bestätigt hat. Wenn die Ersatzunterkunft nur in einem Objekt einer höheren Kategorie möglich ist, dessen Preis um 15% höher als der Preis der eingezahlten Buchung ist, behält sich die Agentur das Recht vor, in Absprache mit dem Reisenden, eine Nachzahlung des Preisunterschieds durch den Reisenden zu verlangen. 

Falls die bezahlte Unterkünfte nicht ersetzt werden kann, behält sich die Agentur das Recht vor, die Buchung zu kündigen, wobei der Reisende spätestens 7 Tage vor dem Beginn der Leistung benachrichtigt werden soll. Die Agentur haftet in diesem Fall dafür, dass dem Reisenden der ganze von ihm bereits eingezahlte Betrag zurückerstattet wird. Der Reisende hat im Fall der Kündigung einer Buchung seitens der Agentur kein Recht darauf, von der Agentur einen Schadenersatz zu verlangen, die Agentur ist verpflichtet, nur den auf das Konto der Agentur eingezahlten Betrag zurückzuerstatten.
 
Falls ein adäquater Ersatz am Tag des Beginns der Leistung nicht zu besorgen ist, wird die Agentur sich darum bemühen, dem Reisenden Informationen über mögliche Ersatzunterkünfte zu vermitteln, die kein Bestandteil des Angebots der Agentur sind und dem Reisenden den ganzen für die Buchung eingezahlten Betrag auf jeden Fall zurückerstatten. 

Reise-Rücktrittkosten-Versicherung 

Falls der Reisende bei der Buchung des Reisepakets annimmt, aus unvoraussehbaren Umständen die Buchung kündigen zu müssen, und um die oben angeführten Kündigungskosten zu vermeiden, kann der Reisende eine Reise-Rücktrittkosten-Versicherung abschließen. Die Reise-Rücktrittkosten-Versicherung ist bei der Buchung zu bezahlen und kann nicht nachträglich bezahlt werden.

Die Prämie wird je nach dem Wert desgebuchten Reisepakets gemäss der Preisliste der Versicherungsgesellschaftausgerechnet. Bei der Ferienwohnungsvermietung wird die Prämie dadurchausgerechnet, dass der Preis durch die Personenanzahl in der Ferienwohnunggeteilt wird. 

Unter unvoraussehbaren Umständen versteht man: schwere Krankheit oder Todesfall des Versicherten, seines Ehepartners, Kindes, seiner Eltern, Schwester und seines Bruders und ihrer Ehepartner sowie seines Adoptivkindes und seiner Adoptiveltern sowie Naturkatastrophen und Mobilisierung. 

Bei der Kündigung der Buchung werden die Versicherungsprämieund Visakosten nicht zurückerstattet. 
Falls der Reisende keine Reise-Rücktrittkosten-Versicherung hat und aus oben angeführten Gründen die Buchung kündigen muss, behält sich Brana tours das Recht vor, die Kündigungskosten wie oben angegeben zu berechnen. 

Andere Versicherungsbedingungen sind dem Versicherungspolice zu entnehmen. 

Unfallversicherung, Reisegepäckversicherung und Krankenversicherung während der Reise und des Aufenthaltes im Ausland 

Im Preis des Reisepakets sind Unfallversicherung, Reisegepäckversicherung und Krankenversicherung nicht inbegriffen. Die Unterschreibung des Reisevertrags,dessen Bestandteil auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, bedeutet,dass dem Reisenden zusätzliche Versicherungen angeboten und empfohlen wordensind. 

Falls der Reisende die angegebenen Versicherungen abschließen möchte, kann er das direkt bei einer Versicherungsgesellschaft sowie bei Brana toursmachen, wobei Brana tours ausschließlich als Vermittler dient. 

Esempfiehlt sich, vor dem Abschluss der Versicherung, die Versicherungsbedingungenzu lesen. 

Beschwerden 

Wenn die im Angebot angeführten Leistungen fehlerhaft erbracht worden sind, kann der Reisende eine dem entstandenen Schaden entsprechende Entschädigung verlangen, indem er eine schriftliche Beanstandung einzureichen. Jeder Reisende hat ein Beanstandungsrecht, falls bezahlte Leistungen nicht erbracht worden sind. Jeder Reisende, bzw. jeder Inhaber einer bestätigten Buchung formuliert seine eigene Beanstandung. 

Der Reisende ist verpflichtet, eine Leistung, die unzureichend ist sofort am Tag der Ankunft beim Vertreter des Leistungserbringers (beim Rezeptionist oder beim Unterkunftseigentümer u.ä.) zu reklamieren und darüber das Büro der Agentur in Senj per E-Mail info@brana-tours.hr oder per Telefon +385 53 881 367 zu informieren. Der Reisende ist verpflichtet, mit dem Leistungserbringer und mit der Agentur bei der Beseitigung der Ursachen seiner Einwendung zusammenzuarbeiten. Wenn der Reisende vor Ort eine angebotene Lösung für seine Reklamation, die der bezahlten Leistung entspricht, akzeptiert, ist die Agentur nicht verpflichtet, eine nachträgliche Reklamation des Reisenden zu berücksichtigen. 

Sofern auch nach einer Intervention vor Ort das Problem nicht beseitigt wurde, ist der Reisende verpflichtet, spätestens 8 Tage nach der Rückkehr aus dem Urlaub, eine schriftliche Reklamation zusammen mit den begleitenden Dokumenten und Fotografien, die den Grund der Reklamation deutlich machen, an die Agentur per E-Mail aninfo@brana-tours.hr oder per Post an die Adresse: Brana tours, Ivana Lenkovića 10/1, HR-53270 Senj zu versenden. Die Agentur zieht nur vollständig dokumentierte Beschwerden, die in der angegebenen Frist von 8 Tagen nach dem Ende der Leistung eingehen, in Betracht.
 
Solange das Lösungsverfahren noch nicht beendet ist, und zwar spätestens 14, beziehungsweise 28 Tage nach dem Eingang der Beschwerde, verzichtet der Reisende unwiderruflich auf die Vermittlung durch irgendeine andere Person, auf eine Arbitrage einer anderen Institution, wie auch auf das Weitergeben der Informationen an die Medien. Der Reisende verzichtet im Laufe dieses Zeitraumes auch auf das Recht, eine Anklage zu erheben. Als höchst mögliche Entschädigung bei einer Beschwerde ist die Erstattung des vereinbarten Preises für die reklamierte Leistung möglich. Die Entschädigung umfasst nicht die bereits genutzten Leistungen und nicht den Gesamtpreis des Arrangements. Hiermit wird das Recht des Reisenden auf eine Entschädigung für einen idealen Schaden ausgeschlossen. 

Die Agentur kann nicht für eventuelle Klimaverhältnisse, Sauberkeit und Temperatur des Meeres an den Reisezielen, wie auch für alle anderen ähnlichen Situationen und Vorkommnisse, die die Unzufriedenheit des Reisenden hervorrufen können und die nicht direkt mit der Qualität der gebuchten Unterkunftseinheit in Zusammenhang stehen (zum Beispiel: Schneemangel, schlechtes Wetter, schlecht eingerichtete Skipisten oder Strände, zu großes Gedränge, Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums u.ä.), verantwortlich gemacht werden. 

Versicherung im Falle der Unzahlungsfähigkeit oder des Bankrotts der Reiseveranstalter 

Im Falle der Unzahlungsfähigkeit oder des Bankrotts von Brana tours sollensich Reisende, die zur Zeit auf einer Reise sind sowie alle, die Anzahlungen füreine Reise gemacht haben, schnellstmöglich mit der auf dem Voucher oder aufanderen Dokumenten angegebenen Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen. 

Endbestimmungen 

Mit der Bestätigung der Buchung und mit der Tätigung der Anzahlung beziehungsweise mit der Begleichung des Gesamtbetrags bestätigt der Reisenden seine Zustimmung im Bezug auf die oben genannten Bedingungen. 

Zuständiges Gericht 

Der Reisende und die Agentur werden sich bemühen, eventuelle Streitigkeiten im Bezug auf die Anwendung dieses Vertrags durch eine Verständigung zu lösen, sonst unterwerfen sie sich dem Beschluss des zuständigen Gerichts in Crikvenica, wobei als maßgebend die Rechtspflege der Republik Kroatien gilt. 



Senj, 01. 12. 2012.  

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